Zentrale Rufnummern

Krankenhaus Achim

04202-998-0

Bierdener Mühle 2,
28832 Achim

Krankenhaus Verden

04231-103-0

Eitzer Straße 20,
27283 Verden (Aller)

Wahlleistungen Achim

Neben den Allgemeinen Krankenhausleistungen bietet Ihnen die Aller-Weser-Klinik Wahlleistungen an, die Sie gegen Entgelt in Anspruch nehmen können.

Als Wahlleistung bezeichnet man die, über den allgemeinen Krankenhausleistungen liegenden, Vereinbarungen zwischen Patient und Krankenhaus über einen höheren Unterkunftskomfort in einem Ein- oder Zweibettzimmer und / oder die privatärztliche Behandlung. Diese Leistungen können Sie immer in Anspruch nehmen, wenn räumliche Ressourcen vorhanden sind. Bei voller Belegung oder Überbelegung kann es allerdings 1-3 Tage dauern, bis wir Ihnen diese Option anbieten können.

Die in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet (§ 17 KHEntgG):

Ärztliche Leistungen

Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Wahl nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit das Krankenhaus selbst wahlärztliche Leistungen berechnet.

Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6 a Abs. 1 GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25 %; bei Leistungen und Zuschlägen von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 15 %. Das Arzthonorar wird in einer gesonderten Rechnung geltend gemacht.

Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, vom nachfolgend aufgeführten Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 S. 1 GOÄ/GOZ) oder von dem ständigen ärztlichen Vertreter (§ 4 Abs. 2 S. 3 GOÄ/GOZ) erbracht:

FachabteilungWahlarztStändiger ärztlicher Vertreter
Innere Medizin
(Allgemeine Innere Medizin)
Dr. Jahan AugustinDr. Yeshewalul Workneh
Innere Medizin
(Geriatrie)
Herr Hans Hackbarthentfällt
Unfallchirurgisch- und Orthopädische ChirurgieDr. Tim DüringHerr Aleksej Ott
Allgemein- und ViszeralchirurgieHerr Aleksej OttHerr Carsten Wauer
Plastische Chirurgie
Dr. Andreas BrockmannDr. Isgard Behre
UrologieDr. Stefan PelzHerr Igor Papakin
OrthopädieDr. Andreas Neckritz
Dr. Eduard Schmidt
Herr Mathias Fackert
AnästhesieDr. Stephan Sehrt
Dr. Berit Kloos
Herr Dimitri Masjukow
Dr. Sven Röhrsheim
Dr. Henning Hovorka
vertreten sich untereinander

Für die Belegabteilung Hals-, Nasen- und Ohren liquidieren die Belegärzte ihre Leistungen. Die genannten Wahlleistungen stehen nur in dem Maße zur Verfügung, wie durch sie nicht die allgemeinen Krankenhausleistungen beeinträchtigt werden.

Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet.

Die Laborleistungen für Privatpatienten aus den Bereichen M III und M IV GOÄ werden als bezogene Leistungen von einem externen Labor erbracht und separat abgerechnet.

Unterkunft

Die Gesamtkosten für die Unterbringung werden aus den Kosten pro Berechnungstag gebildet. Berechnungstag in diesem Sinne ist der Tag der Aufnahme zuzüglich jedes weiteren Aufenthaltstages. Der Tag der Entlassung bzw. Verlegung wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer nach Maßgabe der folgenden Leistungsbeschreibung:

BezeichnungKomfortmerkmalePreis pro Berechnungstag
1-Bett-Zimmer (Standard)
Grundgebühr für Telefon, Fernsehen und Patienten-WLAN Bereitstellung Handtücher und Achimer Tageszeitung.66,23 €
1-Bett-Zimmer (Komfort)
Separate DU/WC, Grundgebühr für Telefon, Fernsehen und Patienten-WLAN, Patienten-Safe, Bereitstellung Handtücher und Achimer Tageszeitung.
69,76 €
1-Bett-Zimmer (Komfort plus)
Separate DU/WC (barrierefrei), Grundgebühr für Telefon, Fernsehen und Patienten-WLAN, Patienten-Safe, Kühlschrank, bequeme Sitzgelegenheiten, Bereitstellung Handtücher, Fön und Achimer Tageszeitung.76,83 €

Für einen Zeitraum von maximal vier Tagen besteht die Möglichkeit der Reservierung bzw. des Freihaltens des gebuchten 1-Bett-Zimmers für den Fall, dass das Zimmer vorübergehend nicht genutzt werden kann. Während der Zeit der Reservierung / des Freihaltens, in welcher das Zimmer nicht anderweitig belegt wird, berechnet das Krankenhaus einen um 25 % geminderten Zimmerpreis.