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Aller-Weser-Klinik ändert Besuchs- und Zutrittsregelung

26 Nov
Der Ärztliche Direktor des Krankenhauses Achim, Dr. med. Stephan Sehrt

 

Einführung von Testnachweis für Besucher, Patienten und Mitarbeiter

Aller-Weser-Klinik setzt Maßnahmen ab 29.11.2021 um

 

Achim/Verden, 26. November 2021 – Angesichts der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen und der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 24.11.2021 hat sich die Krankenhausleitung der Aller-Weser-Klinik gGmbH für eine Verschärfung der Besuchs- und Eintrittsregelungen für Ihre Häuser in Achim und Verden entschieden. Mehrfach pro Woche prüfen die COVID-Beauftragten der AWK die Zahlen, in dieser Woche gibt es rotes Licht.

Ab kommenden Montag wird für Besucher die 2G Plus Regelung umgesetzt.

 

Die Ärztlichen Direktoren der Aller-Weser-Klinik, Dr. Peter Ahrens und Dr. Stephan Sehrt, sind nicht erfreut über die eingeschränkten Besuchs- und Zutrittsregelungen. Die Infektionslage der vergangenen Monate hatte eine Lockerung der Besuchsregelungen zugelassen. Nun hat sich die Situation deutlich geändert, weshalb man die Regelungen anpassen muss.

„Der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter steht an erster Stelle. Deshalb werden wir für Besucher die Maßnahmen nach dem 2G Plus Modell für unsere Häuser übernehmen“, so der Ärztliche Direktor der Verdener Klinik, Dr. Peter Ahrens. Dies bedeutet konkret, dass jeder Besucher einen zertifizierten negativen Schnelltest vorweisen muss. Zusätzlich muss man geimpft oder genesen sein.
„Für den Nachweis des vollständigen Impfschutzes sind der Impfausweis, das Impfzertifikat oder die digitalen Lösungen in Form von Smartphone-Apps sowie der Personalausweis vorzulegen. Eine solche Nachweispflicht gilt auch für Genesene. Die Einhaltung von Abstand und das Tragen von FFP2-Masken bleiben ebenfalls weiterhin Pflicht“, so führt sein Kollege und Ärztliche Direktor am Standort Achim, Dr. Stephan Sehrt, weiter aus.

 

Angesichts der Lage müssen auch auf der Geburtsstation verschärfte Maßnahmen getroffen werden. Ungeimpfte werdende Väter oder Begleitpersonen für die anstehende Geburt sind nicht ausgenommen von den neuen Maßnahmen. „Wir haben eine besondere Schutzpflicht gegenüber vulnerablen Personengruppen, wozu auch unsere Neugeborenen zählen“, betont Dr. Ahrens.

Das Bewegungsbad in der Achimer Klinik bleibt vorerst ab dem 29.11.2021 geschlossen.

 

Bei der elektiven Sprechstunde hat man sich auf die 3G Plus-Regelung verständigt. Patienten, die diese in Anspruch nehmen, müssen, ob geimpft oder nicht, alle einen negativen Testnachweis mit Zertifikat mit dem Betreten des Krankenhauses vorzeigen und bei sich führen. „Da wir als Krankenhaus einen Versorgungsauftrag innehaben, werden wir keinen Patienten abweisen“, so Marianne Baehr, Geschäftsführerin der AWK. „Wichtig ist zu diesem Zeitpunkt jedoch, dass sich alle im Vorfeld testen lassen, die unser Haus betreten“, so führt Baehr weiter aus. Dieses Konzept gilt auch für die Beschäftigten der Aller-Weser-Klinik.

Einzige Ausnahme von der Neuregelung bilden die Angehörigen von palliativen und sterbenden Patienten, von Intensivpatienten sowie von schwer Demenzerkrankten. Für diese Besuchergruppe gilt das 3G Plus-Modell und darf sich bei Dringlichkeit einem Test vor Ort unterziehen.

 

Die aktuellen Besuchsregelungen, die regelmäßig angepasst werden, sind auf der Website des Klinikverbundes hinterlegt: www.aller-weser-klinik.de.

 

 

 

Kontakt:

Sarah von Larcher
Referentin Öffentlichkeitsarbeit

Aller-Weser-Klinik gGmbH
Klinik Verden                                                   Klinik Achim
Eitzer Straße 20                                               Bierdener Mühle 2
27283 Verden (Aller)                                      28832 Achim
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Fax. 04231 103-507

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Internet: www.aller-weser-klinik.de