Neue Besuchsmöglichkeiten für Patienten
Verden, 21. Juli 2020 – Nach der neuen niedersächsischen Corona Verordnung gilt seit dem 13. Juli 2020 eine neue Regelung für die Besuche in Krankenhäusern. Die bestehenden Vorgaben sind hierbei gelockert worden. Auch die Aller-Weser-Klinik gGmbH ändert auf dieser Basis das Besuchskonzept für ihre Patienten.
Patienten, die länger als zwei Tage stationär im Krankenhaus verbringen müssen, dürfen nun Besuche von maximal drei Personen erhalten. Das ist die neue Ausnahmeregelung, die im Verdener Krankenhaus gilt. Dazu müssen Patienten ihre Besucher namentlich benennen oder aber die Angehörigen melden sich spätestens am Vortag telefonisch für einen Besuch in der Klinik an. Im Achimer Haus sind derzeit bis zu vier Personen zugelassen, weil hier die Räumlichkeiten großzügiger geschnitten sind.
Im Krankenhaus selbst muss sich jeder Besucher vorab im Eingangsbereich bei den Mitarbeitern der Security anmelden. „Nur so können wir gewährleisten, dass sich nicht mehr als drei bzw. vier Personen auf der jeweiligen Station aufhalten. Zudem kontrollieren die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die hygienischen Vorgaben wie das Desinfizieren der Hände und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung“, erklärt Dr. Peter Ahrens, Ärztlicher Direktor im Krankenhaus Verden. Im Zweifelsfall stellt das Krankenhaus auch einen Einmal-Mundschutz zur Verfügung.
Auch die zuvor angegebenen Daten (Name und Anschrift sowie Name des Patienten) werden von den Security Mitarbeitern abgeglichen. Ebenso nutzen die Mitarbeiter einen Fragebogen zum Abfragen des Gesundheitsstatus der Personen – ist dieser komplett ausgefüllt, dürfen sich die Besucher, versehen mit einem Besucherausweis, auf die jeweilige Station begeben und dort bei den Mitarbeitern anmelden, um weiter geleitet zu werden.
Die Zeitfenster für die Besuche sind ebenfalls vorgegeben. So dürfen Besuche vormittags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr erfolgen. Jede Station im Verdener Standort der Aller-Weser-Klinik führt eine Termin-Liste und kontrolliert zusätzlich die Besuchszeiten. Denn der Besuch darf maximal 20 – 30 Minuten dauern. In der Mittagszeit sind Besuche nicht gestattet, da in dieser Zeit das Essen serviert wird und die Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden können.
„Wir wissen, wie wichtig der Besuch für die Genesung unserer Patienten ist. Deshalb freuen wir uns, dass die Verordnung weitere Möglichkeiten für die Besucher bietet. Um hier einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können, sind wir jedoch auf die Hilfe jedes Einzelnen angewiesen“, erläutert Ahrens weiter. Die Beschränkung auf einen Besucher pro Zimmer bleibe deshalb weiterhin bestehen, ebenso wie die 1,5 Meter Abstandsregel. Auch Umarmungen und/oder Hände schütteln seien weiterhin nicht gestattet, Ausnahmen gelten für palliative Patienten.
Wenn die Besucher Fragen zum Gesundheitsstatus seines Angehörigen haben, können sie sich vertrauensvoll an das Pflegepersonal in der AWK wenden. Die Kollegen der Pflege dürfen Fragen beantworten. „Sollten Fragen an einen Arzt erforderlich sein, wird entweder der Stationsarzt informiert oder an das Sekretariat verwiesen“, berichtet der Ärztliche Direktor.
Einen Sonderfall stellt die Geburtshilfe dar: Durften hier bisher nur die Väter zwei Mal am Tag zu ihrer Familie, haben jetzt auch die gesunden Geschwisterkinder die Möglichkeit, Mutter und Kind zu besuchen.
Kontakt:
Alexandra Saake
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Aller-Weser-Klinik gGmbH
Klinik Verden Klinik Achim
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27283 Verden (Aller) 28832 Achim
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