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Neue Besuchsregelungen in der Geburtshilfe

11 Mrz
Chefärztin Dr. Brunnbauer im Gespräch mit einer Patientin

Die AWK in Verden schafft neue Besuchsmöglichkeiten für Frauen und ihre Begleitung nach der Geburt

Verden, 11. März 2021 – Die Aller-Weser-Klinik gGmbH in Verden lockert die Besucherregelung in der Geburtshilfe. Maskenpflicht und tägliche Schnelltests sorgen für die nötige Sicherheit auf der Wöchnerinnenstation.

Die über einen längeren Zeitraum niedrigen Inzidenzwerte im Landkreis Verden sind Anlass für die Aller-Weser-Klinik, die Besuchsregelung für die Geburtshilfe zu lockern. Fortan haben Frauen die Möglichkeit, auch nach der Geburt Besuch von der Person zu bekommen, die sie während der Geburt begleitet hat.

„Für alle, die eine Schwangere zur Geburt begleiten, ist diese neue Regelung eine schöne Option, Mutter und Kind jeden Tag zu sehen“, freut sich Dr. Astrid Brunnbauer, Chefärztin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Ein aktualisiertes Hygiene- und Sicherheitskonzept sorgt dafür, dass diese neue Regelung umgesetzt werden kann. So werden jede Schwangere und ihre Begleitperson bei der Aufnahme zur Geburt auf Corona getestet. Fallen die Tests negativ aus, sind Besuche auf der Wochenbettstation des Krankenhauses in Verden erlaubt. Um dies täglich zu ermöglichen, testet die AWK jeden Tag neu. Konkret heißt das, dass die Person, die die Schwangere zur Geburt begleitet und sie später besuchen möchte, jeden Tag abgestrichen wird.

„Vor allem für Mütter ist der Besuch nach der Geburt immens wichtig. Hier geht es um die Bindung zwischen dem Neugeborenen und seiner Familie. Diese wichtige Beziehung kann nun auch während eines Krankenhausaufenthaltes gepflegt werden“, freut sich Brunnbauer für ihre Patientinnen.

Eine weitere Lockerung hat sich für die Familienzimmer auf Station ergeben. Die AWK kann diese Zimmer für Eltern und Kind wieder freigeben, so lange die Inzidenzwerte niedrig bleiben. „Unser Ziel ist es, den Krankenhausaufenthalt für die Patientinnen so angenehm wie möglich zu gestalten. Zu wissen, dass die Begleitperson mit in das Familienzimmer ziehen darf, gibt vielen Schwangeren ein positives Gefühl und sie können gestärkt in die Geburt gehen“, erklärt Chefärztin Brunnbauer. Einzige Bedingung von Seiten der Aller-Weser-Klinik: Die Personen, die sich im Familienzimmer aufhalten, dürfen während dieser Zeit die Klinik nicht verlassen.

Schwangere, die sich zur Geburt in der Aller-Weser-Klinik anmelden möchten, können dies telefonisch (Tel. 04231 – 103-7511) oder per E-Mail (kreisssaal.verden@aller-weser-klinik.de) machen. „Im Aufnahmegespräch sprechen wir dann noch einmal ausführlich über alle Regelungen im Krankenhaus, die im Zuge von Corona gerade bestehen“, versichert Chefärztin Brunnbauer.

 

Kontakt:
Alexandra Saake
Referentin Öffentlichkeitsarbeit

Aller-Weser-Klinik gGmbH
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