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Lockerungen bei Besuchsregelungen

28 Mai
Dr. Peter Ahrens, einer der Ärztlichen Direktoren der Aller-Weser-Klinik, freut sich über die Lockerungen der Besuchsregelungen

Aller-Weser-Klinik ermöglicht wieder Angehörigenbesuche

 

Achim/Verden, 28. Mai 2021 – Immer wieder musste in den vergangenen Monaten das Besuchsrecht eingeschränkt werden, nur wenige Lockerungen konnten zwischenzeitlich durchgeführt werden, zu hoch war das Risiko, dass sich Patienten und Mitarbeitende durch Besucher mit Corona infizieren. Mehrfach pro Woche prüfen die COVID-Beauftragten der Aller-Weser-Klinik gGmbH in Achim und Verden die Zahlen, in dieser Woche gibt es grünes Licht, Patienten dürfen wieder mehr Besuch empfangen, wenn auch weiterhin mit Einschränkungen.

 

 

Die Ärztlichen Direktoren der Aller-Weser-Klinik, Dr. Peter Ahrens und Dr. Stephan Sehrt, sind erleichtert über die verbesserten Besuchsregelungen. Das Infektionsrisiko sei weiterhin hoch, betont Ahrens, in Krankenhäusern mit schwerkranken Patienten sei weiterhin besondere Vorsicht geboten, dennoch sei der Wunsch von Patienten und Angehörigen, dass Besuche wieder einfacher möglich sind, verständlich und wichtig für den Genesungsprozess der Patienten. Mitarbeitende geben seit Beginn der Pandemie alles, um den Patienten den Aufenthalt ohne Besucher so angenehm wie möglich zu machen, den Patienten in Momenten der Einsamkeit zur Seite zu stehen, immer ein offenes Ohr zu haben. Und doch, so weiß das Ärzteteam, können persönliche Begegnungen von Patienten mit Angehörigen oder Freunden nicht ersetzt werden.

 

Aktuell dürfen Angehörige von palliativen und sterbenden Patienten, von Intensivpatienten sowie von schwer Demenzerkrankten die Patienten jederzeit besuchen kommen. Auch besteht wieder eine Besuchsoption für Angehörige bei Patienten, die länger als zwei Tage im Krankenhaus sind. Jeder Patient darf bis zu drei Personen als feste Besucher benennen, die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten begrenzt. Ausgenommen von diesen Regeln ist der Isolierbereich jeder Klinik, hier sind weiterhin keine Besucher zugelassen.

Eine Begleitperson bei der stationären Aufnahme oder bei der Abholung ist erlaubt. Auch für werdende Väter gelten gesonderte Regelungen.

Auf ihrer Internetseite informiert die Aller-Weser-Klinik, wie genau die Besuchsregelung am jeweiligen Standort aussieht. Ein negativer Corona-Tests oder eine vollständige COVID 19-Impfung sowie das Tragen einer FFP2-Maske ist für jeden Besucher vorgeschrieben.

 

„Aufgrund der räumlichen Bedingungen und zum Schutz von Beschäftigten und Patienten müssen weiterhin Besuchseinschränkung umgesetzt werden, unsere neuen Besuchsregelungen sind jedoch ein Schritt Richtung Normalität“, so Dr. Ahrens. Auch wenn die Zahl der Geimpften stetig steigt, besteht immer auch ein Risiko der Übertragung von geimpften Menschen auf Ungeimpfte. Das Ziel einer Impfung ist die Vermeidung von schweren Verläufen.

 

Die aktuellen Besuchsregelungen, die regelmäßig angepasst werden, sind auf der Website des Klinikverbundes hinterlegt: http://www.aller-weser-klinik.de/.

 

 

Kontakt:

Katharina Tretzmüller
Leitung Bereich Öffentlichkeitsarbeit

Aller-Weser-Klinik gGmbH
Klinik Verden                                                  Klinik Achim
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Fax. 04231 103-507

E-Mail: k.tretzmueller@aller-weser-klinik.de