D-Arzt-Ambulanz
Die Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherungverpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße, fachärztliche oder unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten.
Hierzu bestellen sie so genannte Durchgangsärzte (D-Ärzte), die nach Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf (ärztliche, fachärztliche oder unfallmedizinische Versorgung, berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung) entscheiden und den weiterbehandelnden Arzt bestimmen.
Die ärztliche Versorgung von Arbeitsunfällen ist im Krankenhaus Achim gewährleistet. Die Patienten, die einen Arbeits-/Wegeunfall erlitten haben, werden in der Notfallambulanz zunächst erstversorgt und kommen zur Weiterbehandlung in unsere D-Arzt Sprechstunde (BG-Sprechstunde).







